Singles in Deutschland sind wirklich arm dran – im wahrsten Sinn des Wortes, denn die deutschen Singles zahlen im Vergleich aller Industrienationen der OCED die zweithöchsten Steuern – nur noch in Belgien wird man vom Staat noch mehr zur Kasse gebeten.
Fast die Hälfte des Single-Einkommens sind Abgaben!
Es ist zwar richtig dass der Anteil an Steuern und Abgaben an den Gesamten Kosten in Deutschland im Jahr 2013 etwas gesunken ist, aber ein unverheirateter Angestellter ohne Kind und mit durchschnittlichem Verdienst wurde mit 49,3 Prozent Abgaben belastet. Aufgrund dem etwas geringeren Beitrags zur Rentenversicherung reduzierte sich die Abgabenlast im Vergleich zum Jahr 2012 um 0,3 Prozent – also kaum merklich bei der monatlichen Gehaltsüberweisung des Arbeitgebers.
Die durchschnittliche Abgabenhöhe aller OCED-Länder lag 2013 im Schnitt bei 35,9 Prozent – und somit 13,4 Prozent unter den Abgaben welche ein Single in Deutschland zu zahlen hat – bei einem Bruttoverdienst von 3.500 Euro sind das im Vergleich zum Durchschnitt 469,- Euro.
Wer allerdings nun nur aufgrund der vermeintlichen Steuernachteile sein Single-Dasein überdenkt und in Zukunft, weil verheiratet, die Steuerklasse I abgeben will, sollte wissen dass zwar Singles aufgrund der fehlenden Möglichkeiten des Ehegatten-Splitting zunächst sicherlich mehr Steuern zu zahlen haben, allerdings gilt deswegen auch:
Wer viel Steuern zahlt, kann auch jede Menge Steuern sparen!
Dieser Grundsatz ist system-immanent und basiert auf dem progressiven Einkommensteuer-Tarif in Deutschland. Konkret bedeutet dies zwar, dass mit zunehmendem Einkommen auch die prozentuale Steuerlast anwächst, allerdings Singles durch außergewöhnliche Belastung, Jobkosten, Unterhalt und Spenden auch wieder mehr gezahlte Steuergelder als Verheiratete mit vergleichbarem Einkommen zurück erhalten können.
Desweiteren gibt es viele gesetzliche Möglichkeiten auch als Singles Steuern zu sparen – Alleinerziehenden steht beispielsweise pro Jahr ein Entlastungsbetrag von 1308 Euro zu, Pendler mit Zweithaushalt können die Miete für den Ersthaushalt absetzen, und auch wer geschieden ist oder getrennt lebt und den Ex-Partner unterstützt, kann bis zu 13.805 Euro im Jahr als Sonderausgaben zuzüglich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge absetzen.
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Aus dem Grund bin ich auch verheiratet!
Hehe kleiner Scherz am Rande..