Auch Singles sollten unbedingt ein Testament verfassen, um damit das zu regeln was passieren soll wenn sie nicht mehr leben.
Klar ist Sterben und Tod immer ein sehr sensibles Thema – und viele wollen sich damit am liebsten gar nicht beschäftigen und verdrängen gerne die Gedanken über einen Teil des Lebens der einfach zum Leben dazu gehört. Gerade Singles machen sich recht wenig Gedanken darüber was passieren wird wenn sie nicht mehr leben, und gerade deshalb haben viele Singles zu Lebzeiten kein Testament verfasst!

Allerdings, wer kein Testament gemacht hat, für den regelt das Gesetz dann, wer wie viel vom Vermögen erhält – und das muss nicht immer nach dem Sinn des Verstorbenen sein. Wer allerdings bereits heute für den Fall (s)eines Todes alles im Vorfeld regeln kann, hat mehr Möglichkeiten als es der Gesetzgeber innerhalb des Erbrechts vorsieht.

Testament für Singles

In der gesetzlichen Erbfolgeregelung ist festgelegt, dass Singles, also nicht verheiratete Personen ohne Kinder im Falles des Todes das komplette Vermögen an die Eltern vererben. Lebt ein Elternteil oder beide nicht mehr, treten an deren Stelle deren Abkömmlinge, also Geschwister und gegebenenfalls Nichten und Neffen. Wer allerdings entweder gezielt Verwandte oder nahestehende, nicht verwandte Personen nach dem Tod etwas zukommen lassen will, muss unbedingt ein Testament aufsetzen. Das gilt sowohl dann, wenn Sie diese Personen als (Allein-)erben einsetzen wollen, als auch dann, wenn Sie diesen nur bestimmte Dinge oder auch Geld(teile) zukommen lassen wollen.

Ein Vermächtnis anordnen?

Auch Singles haben Menschen um sich rum denen sie im Falle eines Todes gerne Etwas vom Vermögen zukommen lassen würden (die beste Freundin, der Sandkasten-Kumpel etc.). Diese Menschen kann man in einem Testament mit einem Vermächtnis beschenken, denn ein Vermächtnis ist ein Anspruch des Vermächtnisnehmers gegen den Erben.

Testament notariell beglaubigen lassen?

Es gibt eine Reihe von Konstellationen im deutschen Erbrecht, bei denen man durch die Beglaubigung eines Testamentes durch einen Notar eine gewisse Rechtssicherheit erlangt und schlußendlich das Testament auch so ausgelegt wird wie es eigentlich gedacht war. Rechtsanwalt Theo Schmidt weißt darauf hin, dass nur etwa 4% der Bundesbürger Testamente hinerlassen, die einigermaßen aktuell und inhaltlich richtig sind.