Gerade wenn man eine Reise bucht wird immer auch eine Reiserücktrittsversicherung mit angeboten – doch viele buchen dieses Versicherungsangebot nicht hinzu – wobei dies auch schon bei extrem günstigen Pauschalreisen sicherlich sinnvoll wäre.
Bei einer als Reiserücktrittsversicherung werden Kosten versichert die entstanden sind, weil ein bestimmtes Ereignis eingetreten ist, welches das Wahrnehmen der gebuchten Reise verhindert. Es muss sich hier natürlich um ein versichertes Ereignis handeln und zudem ist eine weitere Voraussetzung für die Leistung der Versicherung, dass dieses Ereignis nicht vorhersehbar war und plötzlich eingetreten sein muss. Zu diesen als unvorhersehbar bezeichneten Ereignissen zählen vor allen Dingen eine plötzliche schwere Erkrankung des Versicherten (eine leichte Erkältung wird sicher nicht anerkannt), die zudem durch eine ärztliche Bescheinigung gegenüber der Versicherungsgesellschaft nachgewiesen werden muss. Weitere unvorhersehbare und versicherte Ereignisse sind ein schwerer Unfall des Versicherten vor Reiseantritt, Schwangerschaft und kurzfristig eingetretene Arbeitslosigkeit. Auch wenn ein naher Angehöriger (Eltern, Kinder) kurz vor dem Antritt der Reise stirbt, greift in der Regel der Versicherungsschutz in der Reiserücktrittsversicherung.
Die Versicherungsprämien und Leistungen in der Reiserücktrittsversicherung unterscheiden sich zwischen den verschiedenen Versicherern teilweise extrem – und man sollte die Leistungen die die verschiedenen Anbieter aufführen genauestens prüfen. Denn gerade bei der Erstattung der Gebühren für die Stornierung der Reise, die je nach Zeitpunkt der Stornierung bis zu 100 Prozent der Reisekosten darstellen können gibt es Unterschiede. Auch die Kosten für bereits gebuchte und bezahlte Veranstaltungen oder Dienstleistungen am Reiseort werden von manchen Anbietern übernommen, andere Versicherer schliessen dies grundsätzlich aus. Es ist daher sehr sinnvoll vor Abschluss einen Online Vergleich durchzuführen und die verschiedenen Leistungen genauestens zu vergleichen.
In der Regel muss man eine Reiserücktrittsversicherung übrigens spätestens zehn Tage nach Buchung der Reise abschließen und jede an der Reise teilnehmende Person separat versichern – desweiteren gibt es auch Reiserücktrittsversicherungen die sie mit einer jährlichen Einmalbetrag bezahlen, egal wie oft und wohin ihre Reise(n) dann unterjährig gehen.
Im Zusammenhang mit einer Reiserücktrittsversicherung wird oftmals auch eine Reiseabbruchversicherung angeboten. Beide Versicherungen sind sich von den grundsätzlichen Leistungen her sehr ähnlich, aber dennoch sind zwei verschiedene Situationen durch die jeweilige Versicherung versichert. Während im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung der Fall versichert ist, dass eine Reise erst gar nicht angetreten werden kann, ist im Rahmen der Reiseabbruchversicherung der Fall versichert, dass eine bereits angetretene Reise vor Beendigung abgebrochen werden muss. Die akzeptierten Ereignisse, die zum Abbruch der Reise führen können, sind nahezu die gleichen wie bei der Reiserücktrittsversicherung.
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