Während viele gerade erst aus dem Sommerurlaub zurück gekommen sind, und noch in den vielen Urlaubserinnerungen schwelgen hat uns das Wetter mittlerweile gerade in Süddeutschland schon einen ersten Einblick gegeben was sicherlich ab Ende Oktober auf uns wartet.

Der Herbst kommt mit Riesenschritten auf uns zu und natürlich kündigt so ein Herbst auch mal irgendwann die kälteste Jahreszeit, den Winter an. Oftmals will man es noch gar nicht wahrhaben, dass schon bald wieder die Strassen voller Schnee und Eis sein werden – und meistens hält dieser Glaube bis zum ersten Schnee an.

Dann, am ersten Tag an dem die Strassen wieder „weiß“ tragen ist dann der totale Ausnahmezustand angesagt – sowohl auf der Strasse, aber natürlich und besonders auch bei den Reifenhändlern zwischen Flensburg und Garmisch. Denn dann will jeder (!) innerhalb von Minuten seine passende, Jahreszeiten-gerechte Bereifung und jeder hatte natürlich vorher keine Zeit, und muss morgen dringend zu einem Termin irgendwo ganz ganz weit weg.

Dabei kann das ganze sooo einfach sein! Wer Winterreifen benötigt, kann sich bereits jetzt im September schon ein Bild über die Reifen, die Testsieger und die geeignetsten Winterreifen für das Auto machen. Die Zeitschriften und Fachmagazine sind voll von Vergleichstests und das schöne ist – die Winterreifen sind auch noch bei den Reifenhändlern vorrätig!

Dort kann man einfach die Reifen schon bestellen, bzw. reservieren – und vielleicht auch schon einen Termin im Oktober vereinbaren – denn die alte Regel: „O bis O“ also „Oktober bis Ostern“ ist zwar nicht vorgeschrieben – auch nicht in der gesetzlichen Winterreifenpflicht – aber wird von Sicherheitsexperten empfohlen.

In der Straßenverkehrsordnung wird beschrieben, was unter „winterlichen Wetterverhältnissen“ zu verstehen ist: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Wer bei „winterlichen Wetterverhältnissen“ mit Sommerreifen fährt, riskiert viel, und so hat der Gesetzgeber mittlerweile geregelt, dass ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister droht wer mit Sommerreifen bei „winterlichen Wetterverhältnissen“ erwischt wird. Bei einer Behinderung des Verkehrs infolge falscher Bereifung bei „winterlichen Wetterverhältnissen“ erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro und 1 Punkt.

Somit kann man sich viel Stress und unter Umständen das Bußgeld sparen wenn man schon rechtzeitig an Winterreifen denkt und sie zumindest schon mal beim Reifenfachhändler ordert, reserviert und einen Termin zum Reifenwechel vereinbart – denn noch haben die Reifenhändler fast leere Terminbücher! Noch…