Wer nicht nur auf der Suche nach dem großen Liebesglück ist, sondern auch das finanzielle Glück sucht, der tut gut daran, noch als Single zum Lotto-Tippschein zu greifen. Denn in Großbritannien ist gerade eine regelrechte Scheidungswelle über ehemals glückliche Lottogewinnerpaare hereingebrochen. Und auch in Deutschland musste eine Ex-Frau nun nach jahrelangem Streit vor Gericht am Gewinn beteiligt werden.
350 Millionen und drei Scheidungen
Das Phänomen beschäftigt momentan viele Briten. Ende 2013 trennten sich Les und Samantha Scadding, die 2009 umgerechnet rund 50 Millionen Euro durch das Knacken des britischen Jackpots gewonnen hatten. Doch im Vergleich zu den anderen beiden Paaren hat ihre Ehe noch relativ lange gehalten. Denn Angela und Dave Trawes trennten sich ebenfalls 2013, nachdem sie 2011 mit dem Spiel EuroMillions 115 Millionen gewonnen hatten. Noch kürzer hielt das Eheglück des Paares mit der höchsten Gewinnsumme von 190 Millionen: Adrian und Gillian Bayford hatten nur ein gutes Jahr nach ihrem Gewinn 2012 noch als Ehepaar verbracht. Der Ehemann und mehrfache Millionär versicherte in diesem Fall zwar, dass es allen Familienmitgliedern gut mit der Trennung gehe. Trotzdem kann man es Singles nicht verdenken, wenn sie anhand dieser Trennungsgeschichten noch schnell als Alleinlebende ihr Glück beim Lotto versuchen wollen.
BGH-Urteil spricht Ex-Frau Anteil am Lottogewinn zu
Auch in Deutschland sorgt ein Lottogewinn nicht immer für Freude. Denn rund 240.000 Euro verlor im Oktober 2013 ein Lottogewinner aus Mönchengladbach vor dem Bundesgerichtshof an seine Ex-Frau. Zum Zeitpunkt des Gewinns im Jahre 2008 lebten beide bereits seit acht Jahren in Trennung. Der Noch-Ehemann hatte das Geld in einer Tippgemeinschaft mit seiner neuen Partnerin gewonnen, doch erst nach dem Gewinn dann auch die offizielle Scheidung von der Mutter seiner zwei Kinder eingereicht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zunächst für den Mann und zählte den Spielgewinn nicht zum sogenannten gemeinsamen Zugewinn. Doch die Ex-Frau legte Beschwerde ein und gewann nun in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde und der Mann das Geld wohl oder übel überweisen musste.
Es kann also doch seine Vorteile haben, wenn man Single ist. Denn wie heißt es im Volksmund: Pech im Spiel, Glück in der Liebe. Also sollten für die Alleingebliebenen die Sterne weiterhin auf Gewinn stehen.
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