Die Frist für den Lohnsteuerjahresausgleich sollte man nicht verpassen, man verschenkt u.U. nicht nur viel Geld sondern es drohen auch noch Sanktionen durch das Finanzamt wenn man die Frist verstreichen lässt.

Wie jedes Jahr ist der Abgabetermin für den Lohnsteuerjahresausgleich der 31. Mai. An diesem Tag muss spätestens die Steuererklärung beim örtlichen Finanzamt im Briefkasten – oder online übermittelt sein. Eine Verlängerung der Frist des Lohnsteuerjahresausgleich kann nur auf gesonderten Antrag hin vom Finanzamt ermöglicht werden.

Viele Fallstricke

Lohnsteuerjahresausgleich-2012Oftmals ist die Steuererklärung allerdings mit vielen Fallstricken und Steuerkauderwelsch gespickt, sodass viele Arbeitnehmer beim Lohnsteuerjahresausgleich die Hilfe des Lohnsteuerhilfeverein oder besser noch – von einem Steuerberater oder Anwalt für Steuerrecht annehmen. Natürlich ist diese Dienstleistung weder beim Lohnsteuerhilfeverein noch beim Steuerberater kostenlos, allerdings kann ein Spezialist der sich mit der Materie auskennt für sie am meisten beantragen bzw. schlussendlich am meisten Geld vom Finanzamt zurückholen.

Lohnsteuerjahresausgleich selbst erstellen

Wer mit Risiko umgehen kann, der kann sich auch selbst mit diversen Softwarepaketen durch den Steuerjungle schlagen und selbst – ohne den Rat eines Steuerspezialisten – den Jahresausgleich auf die Lohnsteuer beim Finanzamt beantragen – allerdings auch hier gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Schaden, und viele Arbeitnehmer schenken jedes Jahr tausende Euros her weil sie den Lohnsteuerjahresausgleich am PC selbst machen.
Von Vorteil wäre es bei der Selbermach-Methode zumindest vorab Lektüren wie Konz: 1000 ganz legale Steuertricks oder diverse Blogs für Steuerrecht intensiv durchzuarbeiten – damit man sich wenigstens ein gewisses Grundwissen aneignen kann. Gerade Singles sollten sich intensiv mit dem Thema „Doppelte Haushaltsführung“ beschäftigen wenn sie z.B. eine Fernbeziehung führen oder wegen dem Arbeitgeber eine kleine Wohnung in der Nähe der Arbeitsstelle angemietet haben.

Sanktionen beim Verpassen der Abgabefrist

Wer allerdings die Abgabefrist verpasst, der muss, wie erwähnt mit Sanktionen rechnen. Das Finanzamt kann dann beispielsweise einen Säumniszuschlag erheben oder Zinsnachzahlungen fordern, falls der Steuerbescheid eine Nachzahlung vorsieht. Ebenfalls ärgerlich wird es, wenn das Finanzamt eine geschätzte Steuerbelastung vornimmt und man dadurch schlechter gestellt ist, als man es im Falle einer rechtzeitigen Abgabe gewesen wäre.

Rechtzeitig offene Frage recherchieren

Vielleicht nutzen sie bereits die kommenden Wochen vor dem 31. Mai um sich mit der Abgabe der Steuererklärung zu beschäftigen und die offenen Fragen zu recherchieren – ob sie dann schlußendlich einen Profi mit der Steuererklärung beauftragen oder eine Software auf ihrem PC installieren ergibt sich eigentlich dann sehr schnell von selbst.