Seit dem 1. Juni 2015 gibt es das Gesetz der Mietpreisbremse, welches den Verbraucher vor zu starken Erhöhungen der Miete bei Mieterwechsel schützen soll. Das vertraglich geregelte Mietverhältnis erlaubt zwar Erhöhungen zur Marktanpassung, jedoch seit der diesem Gesetz nur noch adäquat und höchstens 10 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete. Warum steigen die Mieten aber trotzdem noch stark?

Mit diesem Trick umgehen Münchner Vermieter die Mietpreisbremse:

Sie bieten die Wohnung einfach möbliert an und können so einen nicht festgelegten Möblierungszuschlag verlangen, welcher die Preise für eine Wohnung in die Höhe schießt. Allein in München sind 60 Prozent der Wohnungsinserate auf möblierte Wohnungen ausgeschrieben. Das sind fast doppelt so viele als noch vor vier Jahren. Das hat das Beratungsunternehmen Empirica im Auftrag der „Süddeutschen Zeitung“ untersucht und herausgefunden. Den Mieter erschwert dies nicht nur den Geldbeutel, sondern um sich dagegen zu wehren, muss man herausfinden, ob die Erhöhung der Miete gerechtfertigt ist oder diese viel zu hoch ist.

Mietpreise steigen rasant

Laut Empirica werden so in Großstädten Wohnungen mit Einrichtung ca 60 bis 80 Prozent teurer angeboten als unmöblierte. Allein in München wird für ein Apartment mit Einrichtung ca. 26,28 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter gefordert. Unmöblierte liegen im Schnitt nur bei 16,26 Euro, so die „Süddeutsche“.

Umgehung der Kosten für Vermieter

Mietvereine kritisieren diese entstandene Grauzone durch diesen Trick, der die Transparenz der Mieten nicht gewährleistet. „Zumindest verschleiert der Möblierungszuschlag, wie hoch die eigentliche Kaltmiete ist“, sagte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Und außerdem erschwert es die Suche nach Wohnungen, da möblierte Wohnungen meist für vorübergehende Mietverhältnisse genutzt werden, beispielsweise für Geschäftsleute. Auffällig ist aber dennoch die zeitliche Korrelation mit der Verschärfung des Mietrechts. Laut Empirica seien in allen sieben untersuchten Großstädten die Mieten für Wohnungen mit Einrichtunf extrem gestiegen, aber das erst seit der Einführung von Mietpreisbremse und Bestellerprinzip. Offenbar versuchten Vermieter, die Kosten für Maklergebühren aufgrund des Bestellerprinzips auf diese Weise wieder zu decken.